Im Hochsommer ohne Klimaanlage in einer Mietwohnung: für viele Mieter Stress pur. Aber darf man als Mieter überhaupt eine fest installierte Klimaanlage einbauen? Was darf der Vermieter ablehnen? Hier die Rechtslage in Deutschland, mit praktischen Tipps aus über 200 Installationen.

Darf ich als Mieter eine Klimaanlage einbauen?

Grundsätzlich gilt: für jede bauliche Veränderung an einer Mietwohnung brauchen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Eine fest installierte Split-Klimaanlage zählt als bauliche Veränderung, weil Kernbohrungen durch die Außenwand nötig sind und das Außengerät an der Fassade angebracht wird.

Ohne Zustimmung dürfen Sie nicht einbauen. Wer es trotzdem tut, riskiert Rückbau-Kosten am Mietende oder im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

Auf welchen Gründen darf der Vermieter ablehnen?

Der Vermieter darf in folgenden Fällen ablehnen:

  • Optische Veränderung der Fassade, besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden oder einheitlichen Wohnanlagen
  • Lärmbelästigung für Nachbarn (Außengerät über 50 dB(A))
  • Statische Bedenken (Dämmung, Tragfähigkeit der Fassade)
  • Bei Eigentumswohnungen: fehlende Zustimmung der WEG
  • Wenn die Nutzung der Mietsache wesentlich verändert wird

Pauschal "weil ich keine Lust habe" darf er nicht ablehnen, das wäre nicht sachgerecht. Aber sachliche Gründe reichen aus.

Welche Argumente helfen, den Vermieter zu überzeugen?

Aus über 100 Mieter-Anfragen sind folgende 5 Argumente am wirkungsvollsten:

1. Technische Stellungnahme mit Geräte-Daten

Wir liefern Ihnen eine schriftliche Stellungnahme mit den genauen Geräte-Daten: Lautstärke (19 bis 20 dB(A) im Innengerät, unter 50 dB(A) im Außengerät), Position des Außengerätes mit Abstand zu Nachbarwohnungen, Schwingungsdämpfer, Kondensatablauf, Stromverbrauch. Das nimmt 90 Prozent der pauschalen Bedenken die Spitze.

2. Rückbau-Verpflichtung schriftlich anbieten

Bieten Sie aktiv an, die Anlage bei Auszug auf eigene Kosten zurückzubauen. Damit zeigen Sie, dass Sie das Risiko übernehmen und keine bleibenden Veränderungen am Eigentum entstehen.

3. Energieeffizienz und Wertsteigerung argumentieren

Eine A+++-Anlage mit Wärmepumpen-Funktion kann im Winter heizen und reduziert die Heizkosten. Das ist auch für den Vermieter attraktiv, weil die Wohnung dadurch energetisch attraktiver wird. Bei Wärmepumpen-Funktion zusätzlich BAFA-Förderung erwähnen, was den Vermieter zur Übernahme einladen kann.

4. Übernahme bei Auszug anbieten

Statt Rückbau: bieten Sie an, die Anlage bei Auszug für einen Restwert dem Vermieter zu überlassen, oder dem Nachmieter zu verkaufen. Vermieter mögen Wertzuwachs ohne eigene Investition.

5. Inhabergeführten Fachbetrieb nennen

Ein Vermieter ist beruhigter, wenn er weiß, dass ein zertifizierter Fachbetrieb installiert. Wir geben Ihnen unsere Handwerkskammer-Eintragung, Eigenbescheiniger-Nachweise und 5 Referenzen aus Mannheim, die Sie mitschicken können.

Was kostet die Anfrage und die Genehmigung?

Die Vermieter-Anfrage selbst kostet nichts. Wir erstellen die technische Stellungnahme als Service kostenlos im Rahmen unseres Vor-Ort-Termins. Wenn der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangt, ist das verhandelbar, oft mit 50 bis 100 Euro abzudecken.

Bei Eigentumswohnungen kommt zusätzlich der WEG-Beschluss dazu. Das dauert je nach Termin-Häufigkeit der Eigentümerversammlung 1 bis 6 Monate. Wir empfehlen, im Spätherbst zu starten, damit der Beschluss bis zum Frühjahr da ist und der Einbau im Mai stattfindet.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

Bei einem normalen Mietverhältnis: 2 bis 4 Wochen. Wir geben Ihnen die Stellungnahme am Tag des Vor-Ort-Termins mit, Sie reichen sie beim Vermieter ein, Rückfragen klären wir gerne direkt mit dem Vermieter oder seinem Verwalter.

Bei WEG-Wohnungen: 1 bis 6 Monate. Bei Denkmalschutz: 3 bis 12 Monate, weil zusätzlich die untere Denkmalschutzbehörde zustimmen muss.